Bei der Sanierung von Gebäuden werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst.

Die Förderhöhe liegt bei 15% zzgl. 5% ISFP Bonus.

Heizungsförderung ab Januar 2024:

-Voraussetzung 65% erneuerbare Energien

-Sockelbetrag 30%

-Klimageschwindigkeitsbonus 20% bis Ende 2028 für den Tausch einer alten, fossilen Heizung

-Einkommensbonus 30% für einkommensschwache Haushalte (zu versteuerndes Einkommen bis 40.000€/J)

-Maximale Förderung kumuliert auf 70% gedeckelt

Informationen zum GEG finden Sie unter: energiewechsel.de/geg

Zu den Fördermöglichkeiten unter: energiewechsel.de/beg