Bei der Sanierung von Gebäuden werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst.
Die Förderhöhe liegt bei 15% zzgl. 5% ISFP Bonus.
Heizungsförderung ab Januar 2024:
-Voraussetzung 65% erneuerbare Energien
-Sockelbetrag 30%
-Klimageschwindigkeitsbonus 20% bis Ende 2028 für den Tausch einer alten, fossilen Heizung
-Einkommensbonus 30% für einkommensschwache Haushalte (zu versteuerndes Einkommen bis 40.000€/J)
-Maximale Förderung kumuliert auf 70% gedeckelt
Informationen zum GEG finden Sie unter: energiewechsel.de/geg
Zu den Fördermöglichkeiten unter: energiewechsel.de/beg
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