Bei der Sanierung von Gebäuden werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst.
Die Förderhöhe liegt bei 15% zzgl. 5% ISFP Bonus.
Heizungsförderung ab Januar 2024:
-Voraussetzung 65% erneuerbare Energien
-Sockelbetrag 30%
-Klimageschwindigkeitsbonus 20% bis Ende 2028 für den Tausch einer alten, fossilen Heizung
-Einkommensbonus 30% für einkommensschwache Haushalte (zu versteuerndes Einkommen bis 40.000€/J)
-Maximale Förderung kumuliert auf 70% gedeckelt
Informationen zum GEG finden Sie unter: energiewechsel.de/geg
Zu den Fördermöglichkeiten unter: energiewechsel.de/beg
Mit der Einführung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) muss bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen ein Energieberater eingebunden werden.
Nach Kauf einer Immobilie dürfen Sie nach aktuellem GEG ein informelles Beratungsgespräch zur Erläuterung des Energieausweises führen. Ich erläutere Ihnen kostenlos den Inhalt des Energieausweises und berate sie gerne zu den erwähnten Modernisierungsmaßnahen.
Ab Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Diese gelten wie folgt:
-in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen werden 65% erneuerbare Energien beim Tausch der Heizungsanlage spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht
-in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohner:innen spätestens nach dem 30. Juni 2028
Wie kann das realisiert werden? Hier gibt es zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten, siehe dazu §71 im GEG 2024. Um nur ein paar zu nennen:
-fossile Brennwertheizungen in Kombination mit Solarthermie–>
–hier schreibt das GEG eine Mindestfläche vor, in Abhängigkeit von der Nutzfläche bei Wohngebäuden bzw. Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden
-fossile Brennwertheizungen in Kombination mit einer Wärmepumpe–>
–hier schreibt das GEG eine bestimmte Leistung der Wärmepumpe vor z.B. bei bivalent parallelem oder bivalent teilparallelem Betrieb mindestens 30% der Heizlast, bei bivalent alternativem Betrieb mindestens 40% des von der Wärmepumpen-Hybridheizung versorgten Gebäudes oder Gebäudeteils
-es gibt weitere Erfüllungsoptionen um GEG-konform die Heizung zu tauschen!
Fragen? Ich berate Sie gerne zu den zahlreichen Möglichkeiten.